12. Harnorgane
Die Beurteilung des GdS bei Schäden der Harnorgane richtet sich nach dem Ausmaß der Störungen der inkretorischen und exkretorischen Nierenfunktion und/oder des Harntransportes, das durch spezielle Untersuchungen zu erfassen ist.
Daneben sind die Beteiligung anderer Organe (z. B. Herz/Kreislauf, Zentralnervensystem, Skelettsystem), die Aktivität eines Entzündungsprozesses, die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die notwendige Beschränkung in der Lebensführung zu berücksichtigen.
Unter dem Begriff „Funktionseinschränkung der Nieren“ ist die Retention harnpflichtiger Substanzen zu verstehen.
Hinweis zur Tabelle: Teil B Nr. 12 verwendet weiterhin die Bezeichnung GdS. Nach Teil A Nr. 1.2 werden GdB und GdS nach den gleichen Grundsätzen bemessen.
12.1 Nierenschäden
12.1.1 Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere
bei Gesundheit der anderen Niere
bei Schaden der anderen Niere, ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit krankhaftem Harnbefund
Rechtsprechung zum einseitigen Nierenverlust
Der einseitige Verlust einer Niere ist bei krankhaftem Harnbefund und nur geringfügiger Einschränkung der Kreatinin-Clearance auf 50–80 ml/min bei Serumkreatininwerten im Normbereich mit einem GdB von 30 zu bewerten.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.07.2013 – L 7 SB 52/12
Nierenfehlbildung, Nephroptose
Zum Beispiel Erweiterung des Nierenhohlsystems bei Ureterabgangsstenose, Nierenhypoplasie, Zystennieren, Nierenzysten oder Beckenniere.
ohne wesentliche Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung
mit wesentlichen Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung der Niere
mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten
mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholten Harnwegsinfekten
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion
ohne Beschwerden, mit krankhaftem Harnbefund (Eiweiß und/oder Erythrozyten- bzw. Leukozytenausscheidung)
12.1.2 Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit Beschwerden
rezidivierende Makrohämaturie, je nach Häufigkeit
Nephrotisches Syndrom
kompensiert (keine Ödeme)
dekompensiert (mit Ödemen)
bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung
12.1.3 Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion
Eine geringfügige Einschränkung der Kreatininclearance auf 50–80 ml/min bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten bedingt keinen messbaren GdS.
Nierenfunktionseinschränkung
leichten Grades: Serumkreatinin unter 2 mg/dl (Kreatininclearance ca. 35–50 ml/min), Allgemeinbefinden nicht oder nicht wesentlich reduziert, keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit
Serumkreatinin andauernd zwischen 2 und 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit
mittleren Grades: Serumkreatinin andauernd zwischen 4 und 8 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden stärker beeinträchtigt, mäßige Einschränkung der Leistungsfähigkeit
schweren Grades: Serumkreatinin dauernd über 8 mg/dl, Allgemeinbefinden stark gestört, starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere
leichten Grades
mittleren Grades
schweren Grades
Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren (z. B. Hämodialyse, Peritonealdialyse)
Bei allen Nierenschäden mit Funktionseinschränkungen sind Sekundärleiden, z. B. Hypertonie, ausgeprägte Anämie (Hb-Wert unter 8 g/dl), Polyneuropathie oder Osteopathie, zusätzlich zu bewerten.
12.1.4 Nach Nierentransplantation
Es ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre).
während der Heilungsbewährung
Danach ist der GdS entscheidend von der verbliebenen Funktionsstörung abhängig; unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression ist er jedoch nicht niedriger als 50 zu bewerten.
Nach Entfernung eines malignen Nierentumors oder Nierenbeckentumors
Es ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
Heilungsbewährung von zwei Jahren
Nierenzellkarzinom (Hypernephrom) Stadium T1 N0 M0, Grading G1
Nierenbeckentumor Stadium Ta N0 M0, Grading G1
Heilungsbewährung von fünf Jahren
Nierenzellkarzinom Stadium (T1 [Grading ab G2], T2) N0 M0
Nierenzellkarzinom in höheren Stadien
Nierenbeckentumor Stadium (T1 bis T2) N0 M0
Nierenbeckentumor in höheren Stadien
Nephroblastom Stadium I und II
Nephroblastom in höheren Stadien
12.2 Schäden der Harnwege
12.2.1 Chronische Harnwegsentzündungen
Insbesondere chronische Harnblasenentzündung.
leichten Grades, ohne wesentliche Miktionsstörungen
stärkeren Grades, mit erheblichen und häufigen Miktionsstörungen
chronische Harnblasenentzündung mit Schrumpfblase (Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen)
12.2.2 Entleerungsstörungen der Blase
Auch bei Harnröhrenverengung. Begleiterscheinungen wie Hautschäden oder Harnwegsentzündungen sind gegebenenfalls zusätzlich zu bewerten.
leichten Grades, z. B. geringe Restharnbildung oder längeres Nachträufeln
stärkeren Grades, z. B. manuelle Entleerung, Blasenschrittmacher, erhebliche Restharnbildung oder schmerzhaftes Harnlassen
regelmäßiges Katheterisieren, Dauerkatheter, suprapubischer Blasenfistelkatheter oder Urinal, ohne wesentliche Begleiterscheinungen
12.2.3 Nach Entfernung eines malignen Blasentumors
Es ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
zwei Jahre: Frühstadium unter Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1
fünf Jahre: Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2)
fünf Jahre: Stadien (T2 bis T3a) N0 M0
mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung
nach Entfernung in höheren Stadien
12.2.4 Harninkontinenz
relative Harninkontinenz: leichter Harnabgang bei Belastung (z. B. Stressinkontinenz Grad I)
relative Harninkontinenz: Harnabgang tags und nachts (z. B. Stressinkontinenz Grad II–III)
völlige Harninkontinenz
völlige Harninkontinenz bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit
nach Implantation einer Sphinkterprothese mit guter Funktion
Fisteln
Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre bei Harnkontinenz
Harnweg-Darmfistel bei Analkontinenz, je nach Luft- und Stuhlentleerung über die Harnröhre
Künstliche Harnableitung ohne Nierenfunktionsstörung
in den Darm
nach außen, mit guter Versorgungsmöglichkeit
nach außen, sonst (z. B. Stenose, Retraktion, Abdichtungsprobleme)
Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau und ohne wesentliche Entleerungsstörungen